Update 2026: Einrichtung von Batterie-Teilanlagen obligatorisch
Zuletzt geändert:
Hinweis
Bis zum Ende des März 2026 wird es obligatorisch, das Batterie-Monitoring-Modul zu aktivieren und eine Batterie-Teilanlage einzurichten, wenn Sie die Batteriedaten überwachen möchten und die Batteriekapazität Ihrer Anlage 30 kWh überschreitet.
Was ändert sich und wann?
meteocontrol wird die Batterie-Monitoring- und Alarmfunktionen nur für Anlagen mit einer Batteriekapazität >30 kWh unterstützen, wenn das Batterie-Monitoring-Modul aktiviert ist und eine Batterie-Teilanlage vollständig eingerichtet ist.
meteocontrol wird Batterie-Monitoring für Anlagen mit einer Batteriekapazität >30 kWh nicht mehr unterstützen, wenn das Batterie-Monitoring-Module nicht aktiviert ist und eine Batterie-Teilanlage nicht eingerichtet ist. Erst nach Abschluss der Einrichtung stehen Monitoring- und Alarmfunktionen zur Verfügung; bis dahin sind die Batteriegeräte lediglich in Ihrer Anlage sichtbar.
meteocontrol wird die Batterie-Monitoring- und Alarmfunktionen für Anlagen mit einer Batteriekapazität <30 kWh weiterhin anbieten, selbst wenn kein Batterie-Monitoring-Modul aktiviert und keine Batterie-Teilanlage eingerichtet ist. Damit können Sie weiterhin auf historische Daten zugreifen, wenn Sie später eine Batterie-Teilanlage hinzufügen.
Die Änderungen treten bis Ende Q1 2026 in Kraft, also Ende März 2026.
Batteriekapazität der Anlage
Die Kapazitätsgrenze gilt für die gesamte kombinierte Kapazität aller Batterien in Ihrer Anlage. Zum Beispiel: Wenn Ihre Anlage drei Batterien mit einer Kapazität von jeweils 30 kWh hat, müssen Sie das Batterie-Monitoring-Modul aktivieren und eine Batterie-Teilanlage einrichten, da die kombinierte Kapazität 90 kWh beträgt und somit die Grenze von 30 kWh überschreitet.
Warum diese Änderung?
Ziel von meteocontrol ist eine flexible Monitoring- und Analyseplattform, die Batterietechnologie, Anlagendesign und Marktanforderungen in ihrer Vielfalt abbildet. Nur mit einer vollständig eingerichteten Batterie-Teilanlage kann VCOM zwischen PV- und Batterie-Assets unterscheiden. So stellen wir konsistente und zuverlässige Daten, Diagramme, Alarme und Auswertungen über verschiedene Asset-Typen sicher und schaffen die Basis für ein zukunftssicheres, professionelles Batterie-Monitoring.
Was ist jetzt zu tun?
Je nach individueller Anlage sind dies die nächsten Schritte:
A) Sie haben bereits eine Batterie-Teilanlage eingerichtet
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Ihre Datenimporte, Alarme und Monitoring-Funktionen für Batterien bleiben gleich.
B) Sie haben noch keine Batterie-Teilanlage eingerichtet, und die Batteriekapazitäten Ihrer Anlage liegen unter 30 kWh
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Ihre Datenimporte und Monitoring-Funktionen für Batterien bleiben gleich.
C) Sie haben noch keine Batterie-Teilanlage eingerichtet, und die Batteriekapazitäten Ihrer Anlage überschreiten 30 kWh
Aktivieren Sie das Batterie-Monitoring-Modul und fügen Sie eine Batterie-Teilanlage Ihrer Anlage hinzu. An dieser Stelle bestimmen Sie den Batteriewechselrichter und die installierte Leistung Ihrer Batterie. Siehe Batterie als Teilanlage hinzufügen.
Hinweis
Für das VCOM Batterie-Monitoring-Modul ist eine kostenpflichtige Lizenz erforderlich. Auf Anfrage ist eine Testversion verfügbar. Bitte kontaktieren Sie Ihren meteocontrol-Vertriebsmitarbeiter oder unser Vertriebsteam unter sales@meteocontrol.com.
Wurde Ihr Vertrag nach Juni 2024 abgeschlossen, können Sie das VCOM Batterie-Monitoring-Modul selbst aktivieren. Siehe Batterie-Monitoring-Modul aktivieren. Wenn Sie technische Probleme haben, kontaktieren Sie bitte Support.
D) Sie haben einen Hybridwechselrichter oder eine Batterie für unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Neue Inhalte im Help Center folgen im Q4 2025: Lizenzinformationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Einrichtung einer Batterie-Teilanlage für Hybridwechselrichter oder USV.