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Das Spitzabrechnungsverfahren ist für Anlagen gedacht, die Power Control verwenden. Das Verfahren basiert auf der Einstrahlung, die zum Zeitpunkt der Regelung am Standort der PV-Anlage gemessen wurde. Die Formel basiert auf dem „Spitzabrechnungsverfahren“ der Bundesnetzagentur, kann jedoch an jedem Standort angewendet werden, sofern die Anlage die Voraussetzungen erfüllt. VCOM durchsucht die letzten 3 Monate der Daten nach einem gültigen Referenzzeitraum.
Voraussetzungen
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Einstrahlungsdaten: Die Anlage muss über einen Einstrahlungssensor verfügen.
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Wirkleistungssollwert (relativ) einer beliebigen Quelle.
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Die reduzierte Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.
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Die gemessene Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.
Beispiel
Im Diagramm können Sie sehen, dass der Netzbetreiber die Anlage um 16:30 Uhr geregelt hat. Der Ertragsausfall wird dann auf der Grundlage eines Tickets berechnet.
Formel
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Variabel |
Bedeutung |
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WA,i |
Eingeschränkte Energie während des 15-minütigen Intervalls i in kWh |
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Gi |
Durchschnittliche Einstrahlung während des 15-minütigen Intervalls i während der Regelung in kW/m² |
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PVZist |
Durchschnittliche tatsächliche Einspeisung im Vergleichszeitraum in kW |
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GVZ |
Durchschnittliche Einstrahlung während des Vergleichszeitraums in kW/m² |
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Plim,i |
Sollwert in kW |
Hinweis
Der Vergleichszeitraum ist der letzte Kalendertag, an dem keine Regelungsmaßnahme stattgefunden hat. Es werden nur die Viertelstunden berücksichtigt, in denen die durchschnittliche Leistung mindestens 10 % der Nennleistung der Anlage beträgt.