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Über das Spitzabrechnungsverfahren
Das Spitzabrechnungsverfahren ist für Anlagen gedacht, die Power Control verwenden. Das Verfahren basiert auf der Einstrahlung, die zum Zeitpunkt der Regelung am Standort der PV-Anlage gemessen wurde. Die Formel basiert auf dem „Spitzabrechnungsverfahren“ der Bundesnetzagentur, kann jedoch an jedem Standort angewendet werden, sofern die Anlage die Voraussetzungen erfüllt. VCOM durchsucht die letzten 3 Monate der Daten nach einem gültigen Referenzzeitraum.
Hinweis
Der Referenzzeitraum ist der letzte Kalendertag, an dem keine Regelungsmaßnahme stattgefunden hat. Es werden nur die Viertelstunden berücksichtigt, in denen die durchschnittliche Leistung mindestens 10 % der Nennleistung der Anlage beträgt.
Voraussetzungen
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Einstrahlungsdaten: Die Anlage muss über einen Einstrahlungssensor verfügen.
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Wirkleistungssollwert (relativ) einer beliebigen Quelle.
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Die reduzierte Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.
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Die gemessene Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.
Beispiel
Im Diagramm können Sie sehen, dass der Netzbetreiber die Anlage um 16:30 Uhr geregelt hat. Der Ertragsausfall wird dann auf der Grundlage eines Tickets berechnet.
Intervall
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Der Standard-Intervallwert ist das Messintervall Ihres Datenloggers.
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Für Anlagen mit mehreren Datenloggern wird das kürzeste Intervall verwendet.
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Um sicherzustellen, dass ein 15-minütiges Intervall für die Berechnung verwendet wird, wählen Sie 900 Sek in den Berechnungsmodell Parametern.
Formel
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Variabel |
Bedeutung |
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WA,i |
Eingeschränkte Energie während des 15-minütigen Intervalls i in kWh |
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Gi |
Durchschnittliche Einstrahlung während des 15-minütigen Intervalls i während der Regelung in kW/m² |
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PVZist |
Durchschnittliche tatsächliche Einspeisung im Referenzzeitraum in kW |
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GVZ |
Durchschnittliche Einstrahlung während des Referenzzeitraums in kW/m² |
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Plim,i |
Sollwert in kW |