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Pauschalabrechnungsverfahren letzter Messwert

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Über das Pauschalabrechnungsverfahren letzter Messwert


Das Pauschalabrechnungsverfahren letzter Messwert ist für Anlagen gedacht, die Power Control verwenden. Es verwendet die letzte durchschnittlich gemessene Leistung in kWh während der letzten 15 Minuten vor der Regelung. Für Datenquellen mit 5-Minuten-Intervallen verwendet die Berechnung den Durchschnitt der 3 aktuellsten Leistungswerte vor der Regelung.

Dieses Berechnungsverfahren kann beispielsweise von Direktvermarkter als Alternative zum Pauschalabrechnungsverfahren genutzt werden. In Deutschland wird es auch als „Redispatch 2.0“ oder „Vorviertelstd“ bezeichnet.

Voraussetzungen

Damit das Modell ausgewählt werden kann, müssen die folgenden Daten verfügbar sein:

  • Wirkleistungssollwert (relativ) einer beliebigen Quelle.

Intervall

  • Der Standard-Intervallwert ist das Messintervall Ihres Datenloggers.

  • Für Anlagen mit mehreren Datenloggern wird das kürzeste Intervall verwendet.

  • Um sicherzustellen, dass ein 15-minütiges Intervall für die Berechnung verwendet wird, wählen Sie 900 Sek in den Berechnungsmodell Parametern.


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Beispiel

Ein Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) benötigt dieses Berechnungsverfahren.