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Vereinfachtes Spitzabrechnungsverfahren

Zuletzt geändert:

Das vereinfachte Spitzabrechnungsverfahren ähnelt der Spitzenabrechnung, verwendet jedoch Daten von externen Wetterdiensten anstelle von vor Ort gemessenen Daten. Dieses Modell basiert auf der deutschen vereinfachten Spitzabrechnung, kann jedoch auf jede Anlage angewendet werden, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. VCOM durchsucht die letzten 3 Monate der Daten nach einem gültigen Referenzzeitraum.

Voraussetzungen

  • Einstrahlungsdaten von einem externen Wetteranbieter

  • Relativer Wirkleistungs-Sollwert des Netzbetreibers

  • Die herabgesetzte Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.

  • Die gemessene Leistung muss niedriger sein als die erwartete Leistung.

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